Gesichtserkennung-Stoppen Kampagne


Ich habe mich intensiv mit der bestehenden Schweizer Kampagne gegen Gesichtserkennung auseinandergesetzt, mich mit Mitarbeiter Erik Schönenberger ausgetauscht und die Erlaubnis erhalten, Absender und Texte von Ihnen zu verwenden.
Die Kampagne Gesichtserkennung-stoppen.ch setzt sich für den Schutz der Privatsphäre ein und fordert ein Verbot automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum. Sie macht sichtbar, wie stark diese Technologie unsere Grundrechte berührt, und ruft dazu auf, Überwachung kritisch zu hinterfragen und politisch zu handeln.

Grundsätzlich die die Gleiche Problematik und Haltung. Meine Kampagne geht von dem fiktiven Punkt einer Initiativabstimmung für ein Landesweites Verbot. Für meine Bildsprache und Gestaltungskonzept habe ich mich von der Kampagne distanziert und ein eigenes Produkt entwickelt.  

Gesichtserkennung-stoppen.ch



Schweizer Bild- und Videorechte


01 – Schutz der Persönlichkeit im öffentlichen Raum
Bilder und Videos sind rechtlich geschützt, sobald Personen erkennbar sind – unabhängig vom Ort der Aufnahme.
02 – Aufnahmen nur mit Zurückhaltung
Filmen und Fotografieren ist erlaubt, solange es privat bleibt oder Personen nur beiläufig erscheinen; gezielte Aufnahmen erfordern in der Regel eine Zustimmung.
03 – Nutzung abhängig vom Kontext
Je nach Verwendung – insbesondere bei kommerziellen Zwecken – ist eine Einwilligung meist zwingend; im künstlerischen Bereich erfolgt eine Interessenabwägung.
04 – Live-Feeds sind nicht automatisch unproblematisch
Auch Live-Übertragungen ohne Speicherung gelten als Datenbearbeitung und setzen Transparenz sowie einen klaren Zweck voraus.
05 – Videoüberwachung nur mit berechtigtem Interesse
Überwachung ist nur zulässig, wenn sie verhältnismässig ist, einem legitimen Zweck dient und klar gekennzeichnet wird.
06 – Datenschutz gilt bei Identifizierbarkeit
Sobald Personen erkennbar sind, greifen die Vorgaben des Datenschutzgesetzes wie Zweckbindung, Transparenz und Datensicherheit.
07 – Rechtliche und reputative Folgen
Verstösse können zu Unterlassungsansprüchen, Schadenersatz oder strafrechtlichen Konsequenzen führen – zusätzlich droht ein erheblicher Imageschaden.

Momentane Situation


Der Einsatz von automatischer Gesichtserkennung wird in der Schweiz je nach Ort und Zuständigkeit unterschiedlich geregelt. Während auf Bundesebene keine allgemeine Echtzeit-Überwachung erlaubt ist, gibt es kantonal und lokal verschiedene Ansätze – von Verboten bis hin zu Pilotprojekten oder klar geregelten Spezialanwendungen.






Schweizerische Bundesbahnen (SBB)
Die SBB versuchte Gesichtserkennung mit KI einzuführen wurde aber abgelehnt. Erfasst werden nur anonymisierte Bewegungsdaten zur Frequenzmessung.
Kanton Genf
Datenschutz stark verankert (digitale Integrität in der Verfassung). Konkrete Regeln
zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum sind weiterhin in Diskussion.
Kanton Zürich
Biometrische Systeme werden in spezifischen Bereichen
(z. B. Flughafenprozesse)
getestet. Öffentliche Echtzeit-Gesichtserkennung bleibt rechtlich umstritten.
St. Gallen
Automatisierte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum für städtische Behörden verboten.
Flughafen Zürich & Flughafen Genf
Biometrische Verfahren bei Grenz- oder Passagierkontrollen nur mit gesetzlicher Grundlage und teils freiwilliger Nutzung.
Bundesebene (Schweiz)
Keine generelle Zulassung für flächendeckende Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum – nur klar geregelte Spezialfälle sind möglich.


Panoptikum


Das Panoptikum ist ein Gefängnis mit einem Überwachungsturm in der Mitte, von dem aus alle Zellen eingesehen werden können, ohne dass die Gefangenen wissen, ob sie gerade beobachtet werden. Zu Beginn verhalten sie sich meist korrekt, doch mit der Zeit merken sie, dass die Aufsicht nicht ständig hinschaut, und könnten sich unbeobachtet anders verhalten. Wird der Turm durch einen Einwegspiegel verdeckt, sehen die Gefangenen die Wärter nicht, während sie selbst sichtbar bleiben. Schon die Möglichkeit der Überwachung reicht dann oft aus, damit sich die Gefangenen diszipliniert verhalten, ohne dass ständige Kontrolle nötig ist.








Eine Studie in Genf zeigt, dass Videoüberwachung im öffentlichen Raum die Kriminalität kaum reduziert. Auch wenn Kameras installiert sind, werden Straftaten meist nicht verhindert, sondern allenfalls nur verlagert. Das legt nahe, dass Überwachung allein – erst recht automatisierte Gesichtserkennung mit KI – keine Garantie für mehr Sicherheit bietet.
Dieses Prinzip ist in der Anwendung nicht das gleiche.
https://gh.copernicus.org/articles/73/63/2018/index.htmlWas zugleich verdeutlicht, dass die Vorstellung, durch solche Systeme werde die Kriminalität in der Schweiz automatisch sinken, fraglich ist. Die Technologie greift zwar in die Privatsphäre aller ein, liefert jedoch keinen klaren Beleg dafür, dass sie Straftaten tatsächlich wirksam verhindert.




Grafische Referenzarbeiten












Recherche CCTV

CCTV-Aufnahmen, also Videoüberwachung, sind meist aus einer leicht erhöhten Weitwinkel-Perspektive gefilmt. Der Blick von oben wirkt kontrollierend und distanziert, Personen erscheinen eher als Formen denn als Individuen. Durch den Weitwinkel entstehen Verzerrungen, der Raum wirkt grösser, zugleich gehen Details verloren. Oft sind mehrere Kamerabilder gleichzeitig sichtbar, was Übersicht suggeriert, aber auch überfordert.
Typisch sind eingeblendete Zeitstempel, Kameranummern oder technische Codes. Sie wirken objektiv und funktional, rahmen das Bild jedoch als Beweismaterial. Gleichzeitig ist die Bildqualität häufig schlecht: geringe Auflösung, Rauschen, Bewegungsunschärfe oder Überbelichtung machen Personen unkenntlich. So entsteht eine Ästhetik des Fragmentarischen, in der scheinbare Kontrolle auf eine technisch begrenzte Wahrnehmung trifft.











Digitale Plakate und Animationen




Politische Plakate





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